Ermäßigungen

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf leistbare Kinderbetreuung zu stellen. Das Antragsformular erhalten Sie in Ihrem Gemeindeamt oder auf der Homepage des Landes Vorarlberg unter Leistbare Kinderbetreuung - Soziale Staffelung (vorarlberg.at). Für die Berechnung ist die Höhe Ihres Haushaltsnettoeinkommens maßgeblich, d.h. die gesamten Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Geldmittel (inkl. Sonderzahlungen, Sozial- und Transferleistungen oder sonstige Einnahmen).   Wenn Sie Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe beziehen, erhalten Sie den günstigsten Tarif (bis 25 Stunden € 20,00) ohne Ihr Einkommen offen legen zu müssen. Hier reicht die Vorlage des Bescheids bzw. des Schreibens der Förderstelle. Beachten Sie, dass es trotzdem notwendig ist, einen Antrag zu stellen.

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