Bezeichnung einer Verkehrsfläche (Untere Au)

20.08.2007

Die Gemeindevertretung hat am 16.7.2007, TOP 5.2., folgenden Beschluss gefasst:

Gemäß § 15 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. 40/1985 wird nachstehende Verkehrsfläche mit folgendem Namen bezeichnet:

Die Zufahrt zur Sportanlage in der unteren Au erhält die Bezeichnung „Untere Au“.

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in Kraft.

Schlins, am 20. August 2007

Der Bürgermeister

Mag. Harald Sonderegger