Bezeichnung einer Verkehrsfläche (Bereich Balotta)

20.08.2007

Die Gemeindevertretung hat am 16.7.2007, TOP 5.1., folgenden Beschluss gefasst:

Gemäß § 15 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. 40/1985 werden nachstehende Verkehrsflächen mit folgenden Namen bezeichnet:

Die vorgesehene Verbindungsstraße im Bereich des Umlegungsgebietes „Balotta West“, zwischen der Hauptstraße und der Walgaustraße (Achse 1 und 3), erhält die Bezeichnung „Langwies“.

Die vorgesehene Verbindungsstraße im Bereich des Umlegungsgebietes „Balotta West“, zwischen dem Bereich Frommengärsch und Balotta Nord (Achse 2, 4 und 5), erhält die Bezeichnung „Wiesenbachweg“.

Der südlich der Walgaustraße liegende Bereich des bisherigen Wiesenbachweges erhält die Bezeichnung „Alte Satteinser Straße“.

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in Kraft.

Schlins, am 20. August 2007

Der Bürgermeistser

Mag. Harald Sonderegger