Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024

Heizung

Thermostatregler Heizung Bild von geralt / Pixabay

Als Unterstützung für teuerungsbedingt gestiegene Wohn- und Heizkosten, wird von Bund und Land ein Wohn- und Heizkostenzuschuss gewährt.

Anträge können, während dem Zeitraum von 16.10.2023 bis 16.02.2024 im Gemeindeamt gestellt werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 500 Euro.

Jene Haushalte/Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr 2023 erhalten haben, bekommen den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von 500 Euro automatisch überwiesen und müssen keinen neuerlichen Antrag stellen. 

Haushalte/Personen, die einen neuen Antrag auf Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 stellen, haben bei der Antragstellung das aktuelle Haushaltseinkommen offenzulegen und die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

Zur Abfederung einer „harten“ Einkommensgrenze und im Sinne einer „gerechten“ Mittelzuwendung kommt es erstmals zur Anwendung einer „Ausschleifregelung“. Liegt das Haushaltseinkommen über der festgelegten Einkommensgrenze, verringert sich der gewährte Zuschuss um den Differenzbetrag. Die maximale Überschreitung ist mit 400 Euro festgelegt und die geringste Zuschusshöhe mit 100 Euro fixiert.


1 Personen HH 

Euro 1.900 

2 Personen HH 

Euro 2.800

3 Personen HH 

Euro 3.250 

4 Personen HH 

Euro 3.650 

5 Personen HH 

Euro 4.100 

6 Personen HH 

Euro 4.500

7 Personen HH 

Euro 4.950 

Jede weitere Person 

+ Euro 430 

Anm. HH = Haushalt


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