Antragszeitraum: 14.10.2024 bis 21.02.2025 - Höhe des Zuschusses: 330 Euro
Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung und dergleichen) nachzuweisen.
Einkommensgrenzen Heizkostenzuschuss 2024/2025:
| Einkommensgrenze | "Einschleifregelung" zusätzlich bis 250 Euro |
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1 Personen HH
| 1.410 Euro
| 1.660 Euro
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2 Personen HH
| 1.920 Euro
| 2.170 Euro
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3 Personen HH
| 2.360 Euro
| 2.610 Euro
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4 Personen HH
| 2.800 Euro
| 3.050 Euro
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5 Personen HH
| 3.240 Euro
| 3.490 Euro
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6 Personen HH
| 3.680 Euro
| 3.930 Euro
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7 Personen HH
| 4.120 Euro
| 4.370 Euro
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jede weitere Person
| plus 440 Euro
| plus 250 Euro
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Anm. HH = Haushalt
Bei Antragstellung mittels Online-Formular sind alle Einkommensweise anzuhängen, sowie eine Kopie des Amtlichen Lichtbildausweises als Legitimation.
Online-Formular
An Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der Aktionsperiode erwerben, wird ein reduzierter Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180 Euro von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.