Heizkostenzuschuss 2024/2025

Heizung

Thermostatregler Heizung Bild von geralt / Pixabay

Antragszeitraum: 14.10.2024 bis 21.02.2025 - Höhe des Zuschusses: 330 Euro 

Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.

Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung und dergleichen) nachzuweisen.

Einkommensgrenzen Heizkostenzuschuss 2024/2025:


Einkommensgrenze"Einschleifregelung" zusätzlich bis 250 Euro
1 Personen HH
1.410 Euro
1.660 Euro
2 Personen HH
1.920 Euro
2.170 Euro
3 Personen HH
2.360 Euro
2.610 Euro
4 Personen HH
2.800 Euro
3.050 Euro
5 Personen HH
3.240 Euro
3.490 Euro
6 Personen HH
3.680 Euro
3.930 Euro
7 Personen HH
4.120 Euro
4.370 Euro
jede weitere Person
plus 440 Euro
plus 250 Euro

Anm. HH = Haushalt


Bei Antragstellung mittels Online-Formular sind alle Einkommensweise anzuhängen, sowie eine Kopie des Amtlichen Lichtbildausweises als Legitimation.

Online-Formular


An Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der Aktionsperiode erwerben, wird ein reduzierter Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180 Euro von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.

  • Veröffentlicht: 08. Oktober 2024
  • Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung