Registrierung geflüchteter Personen aus der Ukraine

ukraine

Wir ersuchen alle geflüchteten ukrainische Staatsangehörige bzw. Schlinser Bürgerinnen und Bürger welche Kriegsvertriebene bei sich aufgenommen haben, bei der Gemeinde zu melden. 

Es gilt die Meldepflicht gemäß Meldegesetz. Diese hat innerhalb von 3 Tagen zu erfolgen.

Für die Sicherstellung des vorübergehenden Aufenthaltsrechtes, den Zugang zu Krankenversicherungsleistungen, Leistungen der Grundversorgung und zum Arbeitsmarkt, ist eine behördliche Registrierung notwendig.

Der Flüchtlingskoordinator der Gemeinde ist bei der Registrierung und den weiteren Formalitäten gerne behilflich.