Solar/Photovoltaikförderung

Die Förderung beträgt 90 € pro installiertem Kilowatt-Peak (kWp) und ist mit 10 kWp pro Einfamilienhaus und 20 kWp für Mehrfamiliengebäude und andere Anlagenprojekte begrenzt.

Dem Förderansuchen muss als Nachweis die Rechnung mit Angabe der kWp des ausführenden Unternehmens inklusive der Zahlungsbestätigung beigelegt werden.

Der Antrag für die Gemeindeförderung muss spätestens 6 Monate nach der Fertigstellung der Anlage eingebracht werden.

Richtlinie zur Förderung von Solar und Photovoltaik-Anlagen (181 KB) - .PDF

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